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Winterdienst

Winterdienst

Mit dem Winter denken viele an die schönen Seiten - Schifahren, Rodeln, Schneemann bauen, Glühwein trinken, … aber er schafft auch nicht ganz so beliebte Bilder: Erkältungen, warme Kleidung, Schneeschaufeln, Auto abkehren, Gehwege säubern, … Jeder Liegenschaftseigentümer hat die gesetzliche Verpflichtung zur Schneeräumung und diese ist in der Straßenverkehrsordnung ( StVO ) im § 93 geregelt. Er besagt: Straßenverkehrsordnung Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. Weitere Regelungen finden sich im ABGB und in diversen Verordnungen, Regelungen und Gesetzen der Gemeinden (welche lokal unterschiedlich sein können). Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Typische Tätigkeiten Schneeräumung (Straßen, Gehwege, Zufahrten, Parkflächen) Streugutausbringung Kehrungen Tauwetterkontrolle Zwischenkehrungen Streuguteinholung Abschlusskehrung Haftungsübernahme lt. StVO § 93 Straßenverkehrsordnung Nun hat aber nicht jeder Eigentümer die Zeit bzw. kann vielleicht aus unterschiedlichen Gründen, dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Wir übernehmen gerne diese Arbeit für Sie und übernehmen auch die gesetzliche Haftung
Winterdienst

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Die BlitzProfis aus Baden bei Wien begleiten Sie mit einem umfassenden Winterdienst durch die ganze Wintersaison. Ob Privathaus, Wohnanlage, Arztpraxis oder Geschäftslokal – Schneeräumung ist nicht gleich Schneeräumung und sollte von erfahrenen Spezialisten erledigt werden. Auf Gehsteigen, Gehwegen, Straßen, Parkplätze, Lagerflächen und Höfen ist die Schneeräumung und Salzstreuung eine gesetzlich verankerte Pflicht, die wir gerne für Sie übernehmen. Darüber hinaus zeichnen wir uns durch den Einsatz besonders umweltfreundlicher Taumittel aus. Schnee- und Eisbeseitigung Streudienst Schneeabtransport Materialbeschaffung (z. B. Streusalz, Splitt, usw.) Splittkehrung am Saisonende Tauwetterkontrolle täglich Schneestangen setzen
Winterdiensttätigkeiten

Winterdiensttätigkeiten

Wir sind stolz, Jahrerlanger Partner vom LAND NÖ zu sein. Seit 2021 sind wir auch im Auftrag für die ASFNIAG unterwegs. Anbei einige Impressionen unserer Tätigkeiten im Winter.
WINTERDIENST

WINTERDIENST

Durch eine optimale Organisation und einer technisch perfekten Ausrüstung können wir Ihnen bei Schneeräumung und Streuung eine rasche und einwandfreie Durchführung garantieren. Bei Schneefall wird spätestens bei einer durchgehenden Schneedecke mit der Räumung begonnen. Bei durchgehenden Schneefall wird Ihre Liegenschaft mehrmals täglich betreut. Über diese Dienstleistungen hinaus bieten wir Ihnen auf Wunsch auch die Tauwetterkontrolle, die Kontrolle auf Dachlawinen und den Abtransport des Schnees an. Durch Ihre Beauftragung übernehmen wir nicht nur sämtliche Räum- und Streuarbeiten sondern auch die volle Haftung gemäß der Straßenverkehrsordnung. Und das Ganze zu einem Fixpreis, sodass Sie weder vor einem niederschlagsreichen Winter noch vor dem Haftungsrisiko bei einem Unglücksfall Sorge wegen zusätzlicher Kosten haben müssen. Wir haben für Sie während der Saison ( 1. November bis 30. März ) die Witterungsverhältnisse rund um die Uhr im Visier. Bei auftretender Glatteisgefahr werden die Teams sofort alarmiert und beginnen mit den Streuarbeiten.